
HAK Abschluss
Was kann man nach der HAK alles machen?
Du hast durch die 5 Jahre einen sehr hohen Bildungsgrad.
ISCED (=International Standard Classification of Education): Stufe 5
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Du kannst ein Studium beginnen
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Du kannst aber auch sofort in einen Beruf einsteigen
Studienberechtigungen - HAK
Die positiv abgelegte Reife- und Diplomprüfung der Handelsakademie berechtigt zum Studium an:
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Kollegs
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Akademien
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Fachhochschulen
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Hochschulen
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Universitäten
Vorteil:
Anerkennung von Vorleistungen für BHS-AbsolventenInnen in Tirol:
Die Ausbildung an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) sowie an Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung dauert fünf Jahre. Somit verfügen diese Schulen im Vergleich zu den vier Jahre dauernden Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) gemäß der „International Standard Classification of Education“ über einen höheren Bildungsstandard. AbsolventInnen der BHS profitieren von dieser längeren Ausbildungszeit, indem sie sich für gewisse Studienrichtungen bereits ECTS anrechnen lassen können. Link: http://www.uibk.ac.at/studium/anerkennungen/index.html.de
ISCED (=International Standard Classification of Education): Stufe 5
Berufsberechtigungen - HAK
Ein positiver Abschluss der HAK eröffnet den Zugang zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
1. Mitarbeiter/in oder Unternehmer/in in Tätigkeitsbereichen mit hohem Maß an Eigenverantwortung
in verschiedenen Zweigen der Wirtschaft und der Verwaltung auf mittlerer und höherer kaufmännischer und administrativer Ebene:
Büroservice, Banken, Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungen, Vermittlung von Beratungsaufträgen, Rechnungswesen, Statistische Erhebungen, Marketing, EDV-Dienstleistungen, Vermittlung von Warenhandelsgeschäften, Dienstleistungen im IT-Bereich, Vermittlung von Diskontgeschäften, Versteigerung beweglicher Sachen, Vermittlung v. Valutengeschäften, Verwaltung von beweglichem Vermögen, Vermittlung von Beratungsaufträgen, Computerunterstützter Versand, Veranstaltungsagentur, Call-Center, Handelsagent/in, Adressverlag, Informationsanbieter/in, Werbeagentur, Pfandleiher/in, Werbeberater/in, Public Relations Berater/in, Preisagentur, Warenpräsentator/in;
2. Selbstständige Ausübung reglementierter Berufe:
Nach Nachweis fachlicher Tätigkeit,
z. B.: Inkassoinstitut, Unternehmensberatung/Unternehmensorganisation, Vermögensberatung, Versicherungsagent/in;
Nach bestandener Befähigungsnachweisprüfung
z. B. Arbeitsvermittlung, Arbeitskräfteüberlassung, Reisebüro, Versicherungsmakler/in, Berater/in in Versicherungsangelegenheiten, Spediteur/in, Transportagent/in, Gewerbliche/r Buchhalter/in, Immobilienmakler/in, Immobilienverwalter/in
Je nach gewählter Fachrichtung bzw. nach belegtem Ausbildungsschwerpunkt treten zu den beispielhaft angeführten Tätigkeitsfeldern weitere fachspezifische Tätigkeitsfelder hinzu.
Der erfolgreiche Abschluss der HAK ersetzt die Unternehmerprüfung und gilt auch als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung (z. B. Bürokaufmann, Großhandelskaufmann, Einzelhandelskaufmann, Industriekaufmann).
Die Anerkennung von Berufsberechtigungen obliegt der Wirtschaftskammer. Nähere Auskünfte sind dort erhältlich.